Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab dem 09.02.2023)
Festivalgelände, Anreise, Zutritt
Absage
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Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Kallisto e.V. die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Kallisto e.V. kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Verbotene Gegenstände
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Es ist untersagt Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzuführen.
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Texte, Bilder oder sonstige Materialien diskriminierender, menschenverachtender Wirkung oder das Persönlichkeitsrecht verletzender Art werden nicht toleriert.
Bild- und Tonaufzeichnungen, Einwilligung zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen
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Die Mitnahme von Foto- und Videokameras sowie sonstige Bild- und Tonaufnahmegeräte zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Kallisto e.V. kann Besuchern, die untersagte Geräte mitführen, den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen. Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen, außer für rein private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen erlaubt.
Haftung, Haftungsbeschränkung
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Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucher für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden haften. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, können vom Veranstaltungsgelände und dem Campingplatz verwiesen bzw. es kann grundsätzliches Platzverbot auch für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Kallisto Festival nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
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Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kallisto e.V. aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ferner ist die Haftung des Kallisto e.V. für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchenden zuzurechnen sind. Der Haftungsausschluss gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kallisto e.V. oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei anfänglicher Unmöglichkeit, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt wird.
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Der Kallisto e.V. haftet nicht für Schäden herrührend aus Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl oder für sonstige Schäden an Wertgegenständen. Für diesen Haftungsausschluss gilt die Beschränkung aus Ziff. 19.
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Der Kallisto e.V. haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
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Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
Schädlicher Lärmpegel und sonstige Gesundheitsschäden
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Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Kallisto e.V. trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Zudem besteht ausgehend von Pyro-, Licht-, oder Strobotechnik oder sonstigen Spezialeffekten eine gesteigerte Reizbelastung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Kallisto e.V. oder dessen Erfüllungsgehilfen für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Kallisto e.V. oder dessen Erfüllungsgehilfen handeln grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
Parken
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Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände oder dem Campingplatz zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt die Wilde Möhre keine Haftung, es sei denn ihr fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Die AGB gilt jeweils in der gültigen Fassung. Wir behalten uns dabei das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn dies aufgrund einer Gesetzesänderung, einer Änderung der Rechtsprechung oder aufgrund einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder wegen behördlicher Vorgaben notwendig geworden ist.
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Einer solchen Änderung kann widersprochen werden. Die Widerspruchsfrist beläuft sich auf zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung der AGB. Der Widerspruch muss schriftlich und fristwahrend bei Kallisto e.V. eingehen.
Gewerbsmäßiges Handeln der Besuchenden
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Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Wilden Möhre untersagt.
Hausrecht
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Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht von der Wilden Möhre bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
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Besucher, die gegen die Verhaltensregeln verstoßen, eine Gefahr für andere Besucher darstellen oder einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen oder wenn erwartbar ist, dass sie diesen erfüllen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder gegen diesen ein Hausverbot erteilt werden.
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Den Anweisungen der Wilden Möhre und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Verhaltensregeln
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Das so genannte Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
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Körperliche Gewalt gegen Personen oder Gegenstände ist selbstverständlich untersagt.
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Das Urinieren oder Ausrichten der Notdurft außerhalb der vorgesehen WC ist zu unterlassen.
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Das Betreten von Räumen oder Bereichen, die nicht für Besucher vorgesehen sind, ist zu unterlassen.
Jugendschutz
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Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
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Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person.
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Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren haben das Veranstaltungsgelände bis 22 Uhr zu verlassen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren haben das Veranstaltungsgelände bis 24 Uhr zu verlassen.